Das dritte Lexikon der Rechtsirrtuemer: Die Angst vorm Blaulicht und andere juristische Fehleinschaetzungen | 
vergrössern | Autor: Ralf Hoecker Urheber: Ralf Hoecker Verleger: Ullstein Tb
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Bewertung: 7 Rezensionen Verkaufsrang: 1544
Medium: Broschiert Seiten: 260 Versandgewicht: 0.6 Maße (innen): 7.4 x 4.7 x 0.9
ISBN: 3548369928 EAN: 9783548369921 ASIN: 3548369928
Publikation: März 2008 Verfügbarkeit: Versandfertig in 1 - 2 Werktagen Zustand: schnelle Lieferung, doppelt zu Weihnachten geschenkt bekommen, daher unbenutzt
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| Redaktionelle Rezensionen:
Aus der Amazon.de-Redaktion Dass man den Vertretern der Juristenzunft zu Unrecht so gerne einen generell eher maessigen Verstand unterstellt, nur weil einst Ludwig Thoma seinen koeniglichen Landgerichtsrat Alois Eschberger so trefflich mit einem solchen geschlagen hatte, hat Ralf Hoecker schon mit seinem ersten Lexikon der Rechtsirrtuemer bewiesen. Darin hatte er, obwohl selbst Jurist, mit sehr feinem Gespuer fuer die alltaeglichen Noete der Nichtjuristen, mit so manchem weit verbreiteten Irrtum aufgeraeumt. Zum Beispiel dem, dass reduzierte Waren, wie uns entsprechende Hinweise glauben machen wollen, tatsaechlich per se vom Umtausch ausgeschlossen seien. Das naemlich sind sie zumindest dann nicht, wenn sie Maengel aufweisen! Und weil solche und aehnliche Irrtuemer so zahlreich sind, hatte Hoecker schon bald ein Neues Lexikon der Rechtsirrtuemer folgen lassen, in dem er eine ganze Reihe von weiteren -- oft sehr hartnaeckigen -- Irrlehren ueber das, was angeblich Recht ist, mit der juristischen Wirklichkeit konfrontierte. Auch in seinem dritten Band, den wir hier nachdruecklich zur ebenso lehrreichen wie amuesanten Lektuere empfehlen, zeigt uns der Autor in einer klaren und verstaendlichen Sprache (derer sich zu bedienen also durchaus auch Juristen in der Lage sind), was vor Gericht denn in diesem oder jenem Fall als Recht und was als Unrecht zu gelten hat -- bzw. nach Hoeckers fester Ueberzeugung gelten sollte! Denn, so muessen wir leider lesen, auch der Glaube, dass die Rechtswissenschaft eine exakte Wissenschaft sei, ist ein grober Irrtum. Richtig ist: Zwei Juristen, drei Meinungen. Aber immerhin: Auch die oft kolportierte Geschichte, dass es tatsaechlich eine EU-Verordnung gebe, die den Kruemmungsgrad von Gurken und Bananen vorschreibt, ist, wenn wir Hoecker glauben duerfen, falsch. Richtig sei dagegen: Gurken und Bananen duerfen so krumm sein, wie sie wollen. Das ist doch immerhin beruhigend! -- Andreas Vierecke, Literaturanzeiger.de
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| Kundenrezensionen: Gelesen 2 mehr Rezensionen...
Die Couchpotato.es haben das "dritte Lexikon der Rechtsirrtuemer" gelesen November 13, 2008 couchpotato.es (Muenchen) 0 aus 1 fanden die folgende Rezension hilfreich
Watch Video Here: http://www.amazon.de/review/RR2LZBY6SVOGU Lexikon der Rechtsirrtuemer Neues Lexikon der Rechtsirrtuemer: "Wer auffaehrt, hat Schuld" und andere juristische Halbwahrheiten Langenscheidt Anwalt-Deutsch / Deutsch-Anwalt: Wir verstehen uns vor Gericht Lexikon der kuriosen Rechtsfaelle: Sextraining, Waldverbot und andere Absurditaeten aus deutschen Gerichtssaelen LUPU 3001 - Einspruch: Das Spiel der Rechtsirrtuemer
Wandersagen im Rechtsbereich September 30, 2008 Manuela Schwab (76227 Karlsruhe) 1 aus 1 fanden die folgende Rezension hilfreich
Interessant und amuesant geschrieben. Auch ich hatte einige der "Wandersagen" noch als Wahrheit im Kopf. Mein Fahrlehrer hat mit das z.B. damals so beigebracht, dass der am Berg anfahrende Vorfahrt hat, da es fuer den schwieriger ist, am Berg wieder anzufahren. Das galt bis heute, bis ich das Buch las... ;o) Leicht und fast am Stueck zu lesen, kein Buerokratendeutsch. Gesetzestexte, auf die sich alles bezieht, gibts immer am Ende. Ich werde mir auf jeden Fall weitere Buecher der Serie besorgen und auch verschenken. Manchmal ist mir Herr Hoecker jedoch zu polemisch: "...Der Markt fuer esotherische...Dienstleistungen ist riesig...Wer sich einmal auf einschlaegigen "Messen" oder Internetseiten umgesehen und das Ausmass...staunend zur Kenntnis genommen hat, kommt nicht umhin, am Verstand eines Teils der deutschen Bevoelkerung zu zweifeln..." Hier einige Themen aus dem Buch: Adelstitel, Arzttermin verpasst, Beschaedigung geliehener Sachen, Bezahlen mit 500-Euro-Schein, Doktortitel Namensbestandteil, Hitzefrei fuer Arbeitnehmer, Elterliches Zuechtigungsrecht, Recht an der Fernbedienung, Eichstrich beim Bierglas, Tischreservierungen, Sammelklagen, Todesstrafe, Barfuss Auto fahren, Knoellchen von Privatleuten, Anfassen von Lebensmitteln verpflichtet zum Kauf, Naechtliches Baden und Duschen...
Kritikwuerdig... August 16, 2008 Markus 1 aus 2 fanden die folgende Rezension hilfreich
...und zwar aus folgenden Gruenden. Fuer absolute juristische Laien ist das Buch schon fast gefaehrlich. Ich habe persoenlich erlebt, wie jemand das Buch las und dann sagte "Einen Polizisten zu beleidigen ist nicht strafbar!". Und das, weil Herr Hoecker klarstellte, dass es einen Straftatbestand der "Beamtenbeleidigung" nicht gibt. Ich befuerchte, dass es anderen Personen aehnlich geht, wenn auch bei anderen Themen als diesem. Man haette das Prinzip "Zwei Juristen=drei Meinungen" staerker betonen muessen. Juristische Laien verstehen naemlich oftmals nicht, dass die Meinung EINES Anwalts oder EINES Richters keinen gesetzgebenden Charakter hat...so wird so etwas naemlich oft verstanden. Und vor Gericht wird das Argument "Hoecker hat aber geschrieben das ist nicht strafbar, aetsch" nicht gelten :-) Aber, nix fuer ungut. Als Einstieg in die Materie vielleicht nicht schlecht, aber auf jeden Fall kein Grundlagenwerk.
Geldwerter Vorteil Mai 13, 2008 Bayazzo (Schoenberg) 10 aus 15 fanden die folgende Rezension hilfreich
Das dritte Lexikon der Rechtsirrtuemer lieferte mir einen direkten geldwerten Vorteil. Mit Hilfe dieses Schmoekers, konnte ich die Polizei davon ueberzeugen, das meine Passion barfuss Auto zu fahren, gegen kein Gesetz verstoesst. Deswegen moechte ich diese Rezension fuer ein grosses Mea Culpa nutzten. Teil I der Rechtirrtuemer-Reihe habe ich noch mit 5 Sternen, Teil II nur noch mit 3 Sternen bewertet. Die Themenauswahl des zweiten Teils sage mir persoenlich nicht sonderlich zu. Auch im dritten Streich von Ralf Hoecker sind nicht alle Themenbereiche mein Ding. Allerdings ist dies meine subjektive Auffassung. Andere Leser finden die abgehandelten Rechtirrtuemer wie z.B. - die Eu schreibt den Kruemmungsgrad von Gurken und Bananen vor - Essen, das nicht schmeckt, muss der Wirt zuruecknehmen - Fahrraeder in Fussgaengerzonen muss man schieben - Angefasste oder ausgepackte Lebensmittel muessen gekauft werden - Nachts ist Laerm von Duschen oder Baden verboten - Selbst aufgebaute Moebel kann man nicht mehr reklamieren fuer sich nuetzlich und interessant. Wie der Jurist Ralf Hoecker ausfuehrlich erklaert ist Rechtswissenschaft keine exakte Wissenschaft. Zwei Juristen, drei Meinungen. Eine eindeutiges "schwarz" oder "weiss" als Antwort wird man in vielen Faellen nicht bekommen. Dies ist auch ein Grund fuer die Entstehung vieler Rechtsmissverstaendnisse. Kleiner Tipp: Schauen Sie vor dem Kauf,in das uebersichtliche Inhaltverzeichnis. Auf diese Weise werden Sie erkennen, ob die Themenauswahl etwas fuer Sie bietet. Fazit: Gesamt gesehen verdient die Rechtsirrtuemer-Reihe von Dr. jur. Ralf Hoecker 4 Sterne. Das einzige was ich dem schreibenden Rechtsanwalt ein wenig anlaste ist, das er die drei Rechtsirrtum-Taschenbuecher, nicht zu einem einzigen dicken Waelzer zusammengefasst hat.
Informatives und unterhaltsames Buch Februar 29, 2008 Tjark Wolter (Bremerhaven) 6 aus 20 fanden die folgende Rezension hilfreich
Ich habe bereits das Lexikon der kuriosen Rechtsfaelle, das Lexikon der Rechtsirrtuemer und das Neue Lexikon der Rechtsirrtuemer gelesen, und war sehr begeistert. Man wird ueber Irrtuemer aufgeklaert, die einem oft auch selbst passieren, dazu kann man sich sehr gut ueber dieses Buch amuesieren. Es bietet somit ein perfektes Zusammenspiel von Information und Witz. Ich habe mir das Dritte Lexikon der Rechtsirrtuemer auch schon bestellt, und freue mich auf eine neue, informative und witzige darstellung der Rechtsirrtuemer.
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